Vermittlungsstelle für gemeinnützige Arbeit

Wer als Jugendlicher etwas „ausgefressen“ hat muss zur Strafe gemeinnützige Arbeit leisten. Wir als die Brücke vermitteln Jugendliche in solchen Fällen in Absprache mit Gericht und Jugendamt an entsprechende Organisationen und Einrichtungen. Durch die Vermeidung von kostenintensiven Gefängnisaufenthalten sorgen wir für eine beachtliche finanzielle Entlastung der Justizverwaltung.

Gemeinnützige Arbeit wird gerichtlich angeordnet. Und zwar in folgenden Fällen:

  • Arbeitsweisungen und Arbeitsauflagen (§ 10 und 15 JGG)
  • Bewährungsauflagen (§ 56 StGB)
  • Umwandlung von Geldstrafen (§40ff StGB)

Unser Motto dabei: „Schwitzen statt sitzen!“

Wie und Wo kann gemeinnützige Arbeit geleistet werden?

Regelung des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft

Das Gericht ordnet eine Arbeitsleistung mit einer bestimmten Stundenzahl an oder die Staatsanwaltschaft hat die Tilgung einer Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit bewilligt.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns

Rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Termin für die Vermittlungsstelle. Für Berufstätige ist dies auch abends möglich.

An wen wir vermitteln

Wir vermitteln Sie in öffentliche Einrichtungen (z.B. Gemeindeverwaltungen) oder gemeinnützige Organisationen (z.B. Tierschutzverein), bei denen diese Arbeit geleistet werden kann. So weit als möglich versuchen wir dabei auch Interessen, Begabungen oder Probleme (Erreichbarkeit der Stelle, Arbeitszeiten) zu berücksichtigen. Eine Ableistung ist während der Woche oder auch am Wochenende möglich.
Der vermittelnden Einrichtung bzw. Organisation wird nur Ihr Name und Ihre Adresse sowie die Anzahl der zu leistenden Stunden mitgeteilt.

Arbeiten

Sie leisten Ihre gemeinnützige Arbeit streng nach den Anweisungen der vermittelten Einrichtung und zu den vereinbarten Zeiten. Bei Krankheit informieren Sie bitte umgehend die Stelle. Sollten Sie bei Krankheit längerfristig nicht arbeiten können oder es sonstige Probleme bei der Arbeitsleistung geben, dann informieren Sie uns bitte umgehend telefonisch um Weiteres regeln zu können.

Bestätigung

Sobald die Arbeitsauflage erfüllt ist, bestätigt uns dies Ihre Arbeitsstelle. Wir leiten dies dann dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft weiter. Sollte die Arbeit nicht angetreten oder abgebrochen werden, teilen wir dies ebenfalls dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft mit.

 

Klienten werden nach Möglichkeit und Bedarf in gemeinnützige Einrichtungen vermittelt. Einsatzmöglichkeiten versuchen wir ortsnah zu vermitteln.

Mögliche Einsatzstellen sind z. B.:

  • Gemeinden
  • Krankenhäuser
  • Kindergärten
  • Kirchen
  • Jugendkulturzentren
  • Sportvereine
  • BRK
  • gemeinnützig tätige Kulturvereine, etc.

 

Frechdachs

Frechdachse einfangen und sinnvoll einsetzen

Immer häufiger werden schon sehr junge Jugendliche zwischen 15 und 16 Jahren vom Gericht zu Arbeitsleistungen verurteilt. Dabei kommt es zu zwei Problematiken, die das Projekt Frechdachs lösen will. Zum einen haben so junge Menschen keinerlei arbeitstechnische Erfahrung, zum anderen mangelt es auch an Einrichtungen, diese Jugendlichen zeitnah unterzubringen.

Mit dem Projekt Frechdachs schafft die Brücke nun einen Ort, an dem besonders junge Deliquenten sinnvoll ihre Strafe abarbeiten können. So entseht unter ihrer Mithilfe auf dem Gelände des Brückehofs ein Gewächshaus in dem dann ebenfalls von von ihnen Obst und Gemüse angebaut werden soll. Zusätzlich gilt es Hühner zu pflegen und Eier einzusammeln.

All diese Maßnahmen werden natürlich umfangreich sozialpädagogisch begleitet, um die Jugendlichen zur Selbstreflektion anzuleiten und Respekt zu lernen und Respekt zu erfahren.